Insert Headers and Footers

Gehölstschnitt

Erlaubt von 1. Oktober eines Jahres bis zum Folgejahr 28. Februar.
– Fachgerechtes Auslichten von Laubgehölzen
– Sträucher, Bodendecker, Stauden schneiden 
– Formschnitt von Gehölzen – Pflanzen kappen
– Hecke kürzen und in Form schneiden
– Koniferen in Form schneiden
– Gehölzschnittabfuhr wird vor Ort beim Auftraggeber ermitteln